%20(1).png)

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte lesen Sie die folgenden Bedingungen sorgfältig durch, bevor Sie Ihre Bestellung aufgeben!
Der auf Grundlage dieses Dokuments geschlossene Vertrag wird nicht gesondert archiviert und ist nachträglich nicht abrufbar. Der Vertragsabschluss wird durch die Bestelldaten nachgewiesen. Der Vertrag kommt durch eine schlüssige Willenserklärung zustande, gilt nicht als schriftlicher Vertrag und wird in ungarischer Sprache abgeschlossen. Er nimmt auf keinen Verhaltenskodex Bezug. Bei Fragen zum Betrieb des Onlineshops sowie zum Bestell- und Lieferablauf stehen wir Ihnen über die angegebenen Kontaktmöglichkeiten gerne zur Verfügung.
Diese AGB gelten für Rechtsverhältnisse, die über die Website des Anbieters (https://www.hunovabuilt.com/) und deren Subdomains begründet werden.
Diese AGB sind unter folgender Adresse jederzeit abrufbar und können heruntergeladen sowie ausgedruckt werden: https://www.hunovabuilt.com//aszf.
Begriffsbestimmungen
Nutzer: Jede natürliche oder juristische Person oder sonstige Organisation, die Dienstleistungen des Anbieters in Anspruch nimmt oder mit dem Anbieter einen Vertrag abschließt.
Verbraucher: Ein Nutzer, der als natürliche Person außerhalb seiner beruflichen, selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
Unternehmer: Eine Person, die im Rahmen ihrer beruflichen, selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
Anbieter: Eine natürliche oder juristische Person oder eine Organisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die Dienste der Informationsgesellschaft erbringt, dem Nutzer Dienstleistungen anbietet und mit ihm einen Vertrag abschließt.
Name des Anbieters: Hunova Built Kft.
Sitz des Anbieters und Beschwerdestelle: 1107 Budapest, Száva utca 12., Ungarn
Regelmäßig verwendete E-Mail-Adresse für die Kommunikation mit Nutzern: info@hunovabuilt.com
Firmenbuch- bzw. Registernummer: 01-09-402725
Ungarische Steuernummer: 32015151-2-42
Registergericht / gegebenenfalls zuständige Bewilligungsbehörde und Bewilligungsnummer: Fővárosi Törvényszék Cégbírósága (Firmengericht des Hauptstädtischen Gerichtshofs Budapest)
Telefonnummer des Anbieters: +36 70 733 3999
Vertragssprache: UngarischName, Anschrift und E-Mail-Adresse des Hosting-Anbieters:
Wix
Wix.com Ltd
40 Namal Tel Aviv Street
Tel Aviv 6350671, Israel
E-Mail: bizdev@wix.com2.1. Für Fragen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht geregelt sind, sowie für deren Auslegung gilt ungarisches Recht. Maßgeblich sind insbesondere das Gesetz Nr. V von 2013 über das ungarische Bürgerliche Gesetzbuch („Ptk.“), das Gesetz Nr. CVIII von 2001 über bestimmte Fragen der Dienste des elektronischen Geschäftsverkehrs und der Dienste der Informationsgesellschaft („Elker. tv.“) sowie die Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.) über die ausführlichen Bestimmungen für Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Für besondere Produkte gelten die einschlägigen branchenspezifischen Rechtsvorschriften. Die zwingenden Bestimmungen der anwendbaren Rechtsvorschriften gelten für die Parteien auch ohne gesonderte Vereinbarung.
2.2. Diese AGB gelten ab dem 22. Juni 2026 und bleiben bis auf Widerruf in Kraft. Änderungen dieser AGB veröffentlicht der Anbieter auf der Website. Registrierte Nutzer sowie Nutzer, die bereits einen Kauf getätigt haben, werden zusätzlich per E-Mail über die Änderungen informiert. Änderungen berühren bereits abgeschlossene Verträge nicht und entfalten somit keine Rückwirkung.
2.3. Der Anbieter behält sich sämtliche Rechte an der Website, ihren einzelnen Bestandteilen und den darauf veröffentlichten Inhalten sowie an der Verbreitung der Website vor. Das Herunterladen, elektronische Speichern, Verarbeiten und Verkaufen der auf der Website veröffentlichten Inhalte oder einzelner Teile davon ist ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt. Ausgenommen sind das vorliegende Dokument und die Datenschutzerklärung.
2.4. Der Anbieter übernimmt keine Haftung im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Produkten, die auf anderen Websites angeboten werden, die weder dem Anbieter zuzurechnen sind noch von ihm betrieben werden.
3.1. Werden bei der Inanspruchnahme oder Bestellung einer Dienstleistung oder beim Abschluss eines Abonnements unrichtige oder einer anderen Person zuzuordnende Daten angegeben, kann die hierzu berechtigte Partei den zustande gekommenen elektronischen Vertrag gerichtlich anfechten. Bei erfolgreicher Anfechtung ist der Vertrag rückwirkend ab dem Zeitpunkt seines Abschlusses unwirksam. Verbirgt der Vertrag ein anderes Rechtsgeschäft, sind die Rechte und Pflichten der Parteien nach dem verdeckten Vertrag zu beurteilen.
3.2. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Lieferverzögerungen oder sonstige Probleme und Fehler, die auf unrichtige oder ungenaue Angaben des Nutzers zurückzuführen sind. Der Anbieter weist jedoch darauf hin, dass er fehlerhafte Angaben in der Bestellung nach Rücksprache mit dem Nutzer und dessen eindeutiger Identifizierung berichtigen kann, um eine reibungslose Rechnungslegung und Zustellung zu ermöglichen.
3.3. Sofern auf der Website eine Registrierung möglich ist, haftet der Anbieter nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Nutzer sein Passwort vergisst oder dieses aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, unbefugten Dritten zugänglich wird.
4.1. Die angezeigten Produkte können online über den Onlineshop, in bestimmten Fällen auch telefonisch, bestellt werden. Die angegebenen Preise verstehen sich in ungarischen Forint und sind Bruttopreise einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer. Stellt der Anbieter umsatzsteuerfreie Rechnungen aus, entsprechen die angegebenen Preise den zu zahlenden Beträgen. Versandkosten und allfällige Zahlungsgebühren sind nicht enthalten. Gesonderte Verpackungskosten werden nicht verrechnet, es sei denn, der Nutzer wünscht eine Geschenkverpackung oder eine andere besondere Verpackung.
4.2. Der Anbieter führt im Onlineshop die Produktbezeichnung und eine ausführliche Produktbeschreibung an und stellt nach Möglichkeit Produktfotos bereit.
4.3. Werden Aktionspreise angeboten, informiert der Anbieter die Nutzer umfassend über die Aktion und deren genaue Laufzeit. Bei der Festlegung von Aktionspreisen hält sich der Anbieter an die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere an die gemeinsame Verordnung Nr. 4/2009 (I. 30.) NFGM-SZMM über die ausführlichen Vorschriften zur Angabe von Verkaufs- und Grundpreisen für Waren sowie von Entgelten für Dienstleistungen.
4.4. Bei einer fehlerhaften Preisangabe ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Bestellung zu diesem Preis zu bestätigen. Er kann das Angebot ablehnen und eine Bestätigung zum korrekten, tatsächlichen Preis anbieten. Nach Bekanntgabe des korrekten Preises kann der Nutzer
-
das geänderte Angebot ablehnen und die Bestellung stornieren; oder
-
die Bestellung zum korrekten Preis aufrechterhalten.
Gemäß dem Gesetz Nr. V von 2013 über das ungarische Bürgerliche Gesetzbuch (Ptk.) kommt ein Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien zustande. Können sich die Parteien über die Vertragsbedingungen nicht einigen und liegen somit keine übereinstimmenden Willenserklärungen vor, kommt kein wirksamer Vertrag zustande, aus dem Rechte und Pflichten entstehen könnten.
Als fehlerhafte Preise gelten insbesondere:
-
ein Preis von 0 HUF;
-
ein Preis von 1 HUF;
-
ein Aktionspreis, der nicht dem angegebenen prozentuellen Nachlass gegenüber dem ursprünglichen Preis entspricht. Beträgt beispielsweise der ursprüngliche Preis eines Produkts 10.000 HUF und wird ein Nachlass von 50 % gewährt, beträgt der korrekte Aktionspreis 5.000 HUF. Werden stattdessen 1.000 HUF oder 2.000 HUF angezeigt, handelt es sich um eine fehlerhafte Preisangabe.
-
5.1. Der Nutzer kann den Einkauf auch ohne Registrierung beginnen.
5.2. Der Nutzer kann das ausgewählte Produkt telefonisch oder per E-Mail bestellen.
5.3. Nach der Kontaktaufnahme werden die Einzelheiten der Bestellabwicklung vereinbart.
5.4. Zahlungsarten
Banküberweisung: Der Nutzer hat den Kaufpreis der bestellten Produkte innerhalb von drei Tagen auf das in der Bestätigungs-E-Mail angegebene Bankkonto zu überweisen. Nach Gutschrift des Betrags auf dem Bankkonto des Anbieters ist der Nutzer berechtigt, die Produkte auf die von ihm gewählte Weise zu übernehmen.
5.5. Der laut Bestellübersicht und Bestätigungsschreiben zu zahlende Gesamtbetrag enthält sämtliche Kosten. Gemäß § 6:127 des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuchs hat sich der Nutzer unverzüglich davon zu überzeugen, dass die bestellten Produkte hinsichtlich Qualität und Menge der Bestellung entsprechen. Die Zustellung erfolgt an Arbeitstagen zwischen 8:00 und 17:00 Uhr.
5.6. Weitere Wünsche im Zusammenhang mit der Bestellung kann der Nutzer dem Anbieter per E-Mail mitteilen.
5.7. Mit der Bestellung nimmt der Nutzer zur Kenntnis, dass diese gemäß § 15 und den weiteren einschlägigen Bestimmungen, beispielsweise § 20, der ungarischen Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.) eine Zahlungspflicht begründet.
5.8. Auch nach Übermittlung der Bestellung kann der Nutzer telefonisch oder per E-Mail die Berichtigung allfälliger Fehler verlangen.
5.9. Nach Übermittlung der Bestellung erhält der Nutzer eine Bestätigung per E-Mail.
5.10. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag zustande kommt, sobald der Anbieter ihn per E-Mail über die Einzelheiten der Bestellung und die voraussichtliche Erfüllung informiert.
5.11. Veröffentlichung von Kundenbewertungen und diesbezügliche Regeln
In unserem Onlineshop werden ausschließlich Bewertungen veröffentlicht, die von Verbrauchern eingereicht wurden, die das jeweilige Produkt gekauft oder verwendet haben. Wir treffen keine Auswahl, durch die ausschließlich positive Bewertungen angezeigt werden. Die Veröffentlichung falscher Verbraucherbewertungen oder Empfehlungen zur Bewerbung unserer Produkte ist strengstens untersagt.
6.1. Die Bearbeitung der Bestellungen erfolgt an Arbeitstagen während der Geschäftszeiten in der Reihenfolge ihres Eingangs. Bestellungen können auch außerhalb dieser Zeiten aufgegeben werden. Geht eine Bestellung nach Geschäftsschluss ein, wird sie am darauffolgenden Arbeitstag bearbeitet. Der Kundendienst des Anbieters bestätigt in jedem Fall auf elektronischem Weg, wann die Bestellung erfüllt werden kann.
6.2. Die allgemeine Erfüllungsfrist beträgt 4 bis 14 Tage ab Zustandekommen des Vertrags.
6.3. Aufgrund des Kaufvertrags ist der Anbieter zur Übertragung des Eigentums an der Ware verpflichtet. Der Nutzer ist zur Zahlung des Kaufpreises und zur Übernahme der Ware verpflichtet.
6.4. Ist der Verkäufer Unternehmer und der Käufer Verbraucher und übernimmt der Verkäufer die Beförderung der Ware zum Käufer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung auf den Käufer über, sobald dieser oder ein von ihm benannter Dritter die Ware in Besitz nimmt. Hat der Käufer den Beförderer selbst beauftragt und wurde dieser nicht vom Verkäufer vorgeschlagen, geht die Gefahr bereits mit der Übergabe der Ware an den Beförderer auf den Käufer über.
6.5. Der Verpflichtete gerät in Verzug, wenn er die Leistung bei Fälligkeit nicht erbringt. Im Verzugsfall kann der Berechtigte die Erfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn sein Interesse an der Vertragserfüllung infolge des Verzugs weggefallen ist. Bei einem Verzug des Anbieters ist der Nutzer berechtigt, eine Nachfrist zu setzen. Erfüllt der Verkäufer den Vertrag nicht innerhalb dieser Nachfrist, ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt.
6.6. Der Nutzer ist berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn
a) der Anbieter die Vertragserfüllung verweigert hat; oder
b) die Leistung nach der Vereinbarung der Parteien oder aufgrund ihres erkennbaren Zwecks zu einem bestimmten Zeitpunkt und zu keinem anderen Zeitpunkt hätte erbracht werden müssen.
Gerät der Anbieter in Verzug, kann der Nutzer die Erfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn sein Interesse an der Vertragserfüllung infolge des Verzugs weggefallen ist.
Der Nutzer muss für den Rücktritt den Wegfall seines Interesses an der Vertragserfüllung nicht nachweisen, wenn
a) die Leistung nach der Vereinbarung der Parteien oder aufgrund ihres erkennbaren Zwecks zu einem bestimmten Zeitpunkt und zu keinem anderen Zeitpunkt hätte erbracht werden müssen; oder
b) der Berechtigte eine angemessene Nachfrist zur nachträglichen Erfüllung gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist.
6.7. Kann der Anbieter seine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllen, weil die vertraglich vereinbarte Ware nicht verfügbar ist, hat er den Nutzer unverzüglich darüber zu informieren und bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurückzuerstatten. Darüber hinaus hat der Anbieter sicherzustellen, dass der Nutzer die ihm bei mangelhafter Leistung gesetzlich zustehenden weiteren Rechte geltend machen kann.
6.8. Der Anbieter weist darauf hin, dass der Nutzer eine Vertragsverletzung begeht und gemäß § 6:156 Abs. 1 des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Annahmeverzug gerät, wenn er die bestellten und vertragsgemäß gelieferten Waren unabhängig von der gewählten Zahlungsart nicht übernimmt.
Dies bedeutet, dass der Anbieter nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag die üblichen Lagerkosten sowie die Kosten des Hin- und Rücktransports einschließlich allfälliger Nachnahmegebühren gegenüber dem Nutzer geltend macht, sofern der Verbraucher weder seinen Rücktritt erklärt noch mitteilt, ob er die bestellten Waren übernehmen möchte.
Der Anbieter weist ferner darauf hin, dass er zur Durchsetzung der daraus entstehenden Ansprüche Rechtsanwälte beizieht. Die infolge der Vertragsverletzung entstehenden weiteren Kosten der Rechtsverfolgung, einschließlich allfälliger Kosten eines Mahnverfahrens, sind ebenfalls vom Nutzer zu tragen.
7.1. Gemäß der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der ungarischen Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.) über die ausführlichen Bestimmungen für Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen steht Verbrauchern ein Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen zu.
Bei Kaufverträgen kann der Verbraucher sein Rücktrittsrecht innerhalb von vierzehn Tagen ab jenem Tag ausüben, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist,
a) die Ware erhalten hat;
b) bei einer Bestellung mehrerer Waren, die getrennt geliefert werden, die zuletzt gelieferte Ware erhalten hat;
c) bei einer Ware, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück erhalten hat;
d) bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum die erste Lieferung erhalten hat.
Erbringt der Anbieter Dienstleistungen, kann der Verbraucher bei einem Dienstleistungsvertrag sein Rücktritts- oder Kündigungsrecht innerhalb von vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss ausüben.
Kommt der Anbieter dieser Informationspflicht nicht nach, verlängert sich die vierzehntägige Rücktrittsfrist um zwölf Monate. Holt der Anbieter die Information nach Ablauf von vierzehn Tagen ab Erhalt der Ware oder Vertragsabschluss, jedoch innerhalb von zwölf Monaten nach, endet die Rücktrittsfrist vierzehn Tage nach Erteilung dieser Information.
7.2. Der Verbraucher kann sein Rücktrittsrecht durch eine eindeutige Erklärung, durch Verwendung des Musterformulars gemäß Anhang 2 der ungarischen Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.) oder über die Rücktrittsfunktion ausüben.
7.3. Die Rücktrittsfrist endet vierzehn Tage nach jenem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware erhalten hat.
7.4. Der Verbraucher kann sein Rücktrittsrecht auch bereits zwischen dem Vertragsabschluss und dem Erhalt der Ware ausüben.
7.5. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher. Der Anbieter hat sich nicht zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet.
7.6. Bei Ausübung des Rücktrittsrechts entstehen dem Verbraucher außer den Kosten der Rücksendung keine weiteren Kosten.
7.7. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und nach den Anweisungen oder auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers hergestellt werden, oder bei Waren, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
7.8. Der Verbraucher kann sein Rücktrittsrecht auch in folgenden Fällen nicht ausüben. Die nachstehende Aufzählung umfasst die Ausnahmen gemäß § 29 Abs. 1 der Verordnung:
a) bei Dienstleistungsverträgen nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung. Verpflichtet der Vertrag den Verbraucher zur Zahlung, gilt dies jedoch nur, wenn die Leistungserbringung mit seiner vorherigen ausdrücklichen Zustimmung begonnen hat und er bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er sein Rücktrittsrecht verliert, sobald das Unternehmen den Vertrag vollständig erfüllt hat;
b) bei Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat und die innerhalb der in § 20 Abs. 2 der Verordnung vorgesehenen Frist auftreten können;
c) bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und nach den Anweisungen oder auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers hergestellt werden, oder bei Waren, die eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
d) bei Waren, die schnell verderben können oder deren Haltbarkeit nur kurz ist;
e) bei versiegelt gelieferten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
f) bei Waren, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Waren vermischt werden;
g) bei alkoholischen Getränken, deren tatsächlicher Wert von Marktschwankungen abhängt, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat, deren Preis bei Abschluss des Kaufvertrags vereinbart wurde und deren Lieferung erst nach Ablauf von dreißig Tagen ab Vertragsabschluss erfolgt;
h) bei Werkverträgen, bei denen das Unternehmen vom Verbraucher ausdrücklich zu einem Besuch aufgefordert wurde, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen;
i) bei versiegelt gelieferten Ton- oder Videoaufnahmen sowie Computersoftware, wenn der Verbraucher die Versiegelung nach der Lieferung entfernt hat;
j) bei Zeitungen, Zeitschriften und anderen periodischen Druckwerken, ausgenommen Abonnementverträge;
k) bei Verträgen, die im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung abgeschlossen werden;
l) bei Verträgen über Beherbergung zu anderen als Wohnzwecken, Beförderung, Vermietung von Kraftfahrzeugen, Verpflegung sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, sofern im Vertrag ein bestimmter Leistungstermin oder Leistungszeitraum vorgesehen ist;
m) bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, wenn das Unternehmen mit der Leistungserbringung mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat, der Verbraucher gleichzeitig bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er mit Beginn der Leistungserbringung sein Rücktritts- oder Kündigungsrecht gemäß § 20 der Verordnung verliert, und das Unternehmen dem Verbraucher eine Bestätigung gemäß § 12 Abs. 2 oder § 18 der Verordnung übermittelt hat.
7.9. Tritt der Verbraucher von einem Fernabsatzvertrag zurück, erstattet der Anbieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen ab Kenntnis des Rücktritts, sämtliche vom Verbraucher als Gegenleistung geleisteten Zahlungen einschließlich der im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstandenen Kosten zurück. Dem Anbieter steht jedoch ein Zurückbehaltungsrecht zu.
7.10. Für die Rückzahlung verwendet der Anbieter dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, der Verbraucher hat ausdrücklich einer anderen Zahlungsweise zugestimmt. Dem Verbraucher entstehen durch die Rückzahlung keine zusätzlichen Kosten.
7.11. Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen ab Absendung seiner Rücktrittserklärung an den Anbieter zurückzusenden oder diesem zu übergeben. Verkauft das Unternehmen die Waren auch in Geschäftsräumen und erklärt der Verbraucher seinen Rücktritt dort persönlich, ist er berechtigt, die Waren gleichzeitig an das Unternehmen zurückzugeben.
7.12. Bei einem schriftlich erklärten Rücktritt genügt es, die Rücktrittserklärung innerhalb von vierzehn Tagen abzusenden.
7.13. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Ware vor Ablauf der vierzehntägigen Frist zurücksendet oder übergibt. Eine Rücksendung gilt als fristgerecht, wenn die Ware vor Fristablauf abgesendet wird.
7.14. Der Verbraucher trägt ausschließlich die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.
7.15. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, zusätzliche Lieferkosten zu erstatten, die dadurch entstehen, dass der Verbraucher eine andere als die vom Anbieter angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat.
7.16. Der Anbieter kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis ihrer Rücksendung erbracht hat, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.
7.17. Möchte der Verbraucher sein Rücktrittsrecht ausüben, kann er dies über eine der angegebenen Kontaktmöglichkeiten des Anbieters schriftlich, beispielsweise unter Verwendung des beigefügten Formulars, telefonisch, über die Rücktrittsfunktion oder persönlich mitteilen. Bei einer schriftlichen Mitteilung ist der Zeitpunkt der Aufgabe bei der Post, der Übergabe an den Kurierdienst oder des Versands der E-Mail maßgeblich. Bei einer telefonischen Mitteilung ist der Zeitpunkt der telefonischen Erklärung maßgeblich.
7.18. Der Verbraucher haftet nur für einen Wertverlust der Ware, der auf einen zur Prüfung ihrer Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang mit ihr zurückzuführen ist.
7.19. Die ungarische Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.) über die ausführlichen Bestimmungen für Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen, im Folgenden „Verordnung“, ist hier abrufbar.
7.20. Die Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ist hier abrufbar.
7.21. Der Verbraucher kann sich auch mit sonstigen Beschwerden über die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten Kontaktmöglichkeiten an den Anbieter wenden.
7.22. Das Rücktrittsrecht steht ausschließlich Nutzern zu, die als Verbraucher im Sinne des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten.
7.23. Unternehmern, also Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen, selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit handeln, steht kein Rücktrittsrecht zu.
7.24. (Nur anwendbar, wenn der Anbieter neben dem Verkauf von Waren auch Dienstleistungen erbringt.)
Kündigt der Verbraucher einen Fernabsatzvertrag nach Beginn der Leistungserbringung, hat er dem Unternehmen einen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zur Mitteilung der Kündigung bereits erbrachten Dienstleistungen entspricht.
Der anteilig zu zahlende Betrag ist auf Grundlage des vertraglich vereinbarten Gesamtentgelts einschließlich Steuern zu berechnen. Weist der Verbraucher nach, dass dieses Gesamtentgelt überhöht ist, ist der anteilige Betrag anhand des Marktwerts der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Dienstleistungen zu berechnen. Bei der Ermittlung des Marktwerts sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von anderen Unternehmen für gleichartige Dienstleistungen verlangten Entgelte heranzuziehen.
Bei Ausübung seines Rücktritts- oder Kündigungsrechts trägt der Verbraucher folgende Kosten nicht:
a) die vollständigen oder anteiligen Kosten der Erfüllung eines Dienstleistungsvertrags, wenn
aa) das Unternehmen seine Informationspflichten gemäß § 11 Abs. 1 lit. i oder k der Verordnung nicht erfüllt hat; oder
ab) der Verbraucher nicht gemäß §§ 13 und 19 der Verordnung verlangt hat, dass mit der Dienstleistung vor Ablauf der in § 20 Abs. 2 der Verordnung vorgesehenen Frist begonnen wird;
b) die vollständigen oder anteiligen Kosten der Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, wenn
ba) der Verbraucher nicht ausdrücklich vorab zugestimmt hat, dass mit der Leistungserbringung vor Ablauf der in § 20 Abs. 2 der Verordnung vorgesehenen Frist begonnen wird;
bb) der Verbraucher nicht gleichzeitig mit seiner Zustimmung gemäß lit. ba bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er durch diese Zustimmung sein Recht gemäß § 20 der Verordnung verliert; oder
bc) das Unternehmen die gemäß § 12 Abs. 2 oder § 18 der Verordnung vorgeschriebene Bestätigung nicht übermittelt hat.
7.25. Ablauf der Ausübung des Rücktrittsrechts
7.25.1. Möchte der Verbraucher sein Rücktrittsrecht ausüben, hat er dem Anbieter seinen Rücktritt über eine der angegebenen Kontaktmöglichkeiten mitzuteilen.
7.25.2. Der Verbraucher übt sein Rücktrittsrecht fristgerecht aus, wenn er seine Rücktrittserklärung vor Ablauf des vierzehnten Tages nach Erhalt der Ware absendet oder abgibt. Bei einem schriftlich erklärten Rücktritt genügt es, die Rücktrittserklärung innerhalb von vierzehn Tagen abzusenden.
7.25.3. Im Fall eines Rücktritts hat der Verbraucher die bestellte Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen ab Mitteilung seiner Rücktrittserklärung, an die Anschrift des Anbieters zurückzusenden oder diesem zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Ware vor Ablauf der vierzehntägigen Frist abgesendet wird; sie muss somit nicht innerhalb dieser Frist beim Anbieter eintreffen.
Der Besteller trägt die unmittelbaren Kosten der Rückgabe der Ware infolge der Ausübung des Rücktrittsrechts. Verkauft das Unternehmen die Waren auch in Geschäftsräumen und erklärt der Verbraucher seinen Rücktritt dort persönlich, ist er berechtigt, die Waren gleichzeitig an das Unternehmen zurückzugeben.
7.25.4. Der Verbraucher kann sein Rücktrittsrecht auch bereits zwischen dem Vertragsabschluss und dem Erhalt der Ware ausüben.
7.25.5. Werden mehrere Waren bestellt und zu unterschiedlichen Zeitpunkten geliefert, kann der Käufer sein Rücktrittsrecht innerhalb von vierzehn Tagen ab Erhalt der zuletzt gelieferten Ware ausüben. Bei einer Ware, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird, beginnt diese Frist mit dem Erhalt der letzten Teilsendung oder des letzten Stücks.
Mangelhafte Leistung
Eine mangelhafte Leistung des Anbieters liegt vor, wenn die Leistung zum Zeitpunkt ihrer Erbringung nicht den vertraglich vereinbarten oder gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsanforderungen entspricht. Eine mangelhafte Leistung liegt nicht vor, wenn der Berechtigte den Mangel bei Vertragsabschluss kannte oder hätte kennen müssen.
Bei Verträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmen sind Vereinbarungen unwirksam, die von den Bestimmungen dieses Kapitels über die Gewährleistung und Garantie zum Nachteil des Verbrauchers abweichen.
Bestimmte weitergehende Gewährleistungsrechte stehen ausschließlich Nutzern zu, die als Verbraucher im Sinne des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten.
Als Unternehmer gilt ein Nutzer, der im Rahmen seiner beruflichen, selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
Gewährleistung
8.1. Unter welchen Voraussetzungen kann der Nutzer Gewährleistungsrechte geltend machen?
Bei einer mangelhaften Leistung des Anbieters kann der Nutzer gegenüber dem Anbieter Gewährleistungsansprüche nach den Bestimmungen des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuchs geltend machen.
8.2. Welche Rechte stehen dem Nutzer im Rahmen der Gewährleistung zu?
Der Nutzer kann nach seiner Wahl Verbesserung oder Austausch verlangen, es sei denn, die gewählte Abhilfe ist unmöglich oder wäre für das Unternehmen im Vergleich zur anderen Abhilfe mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden. Hat der Nutzer weder Verbesserung noch Austausch verlangt oder konnte er diese nicht verlangen, kann er eine angemessene Minderung des Entgelts verlangen oder als letztes Mittel vom Vertrag zurücktreten. Der Nutzer kann von einem gewählten Gewährleistungsbehelf zu einem anderen wechseln. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Nutzer, es sei denn, der Wechsel war gerechtfertigt oder wurde vom Unternehmen veranlasst.
Der Verbraucher ist unter Berücksichtigung der Schwere der Vertragsverletzung auch dann berechtigt, eine angemessene Minderung des Entgelts zu verlangen oder den Kaufvertrag aufzulösen, wenn
a) das Unternehmen die Verbesserung oder den Austausch nicht vorgenommen hat oder zwar vorgenommen hat, dabei jedoch den Ausbau und die erneute Inbetriebnahme ganz oder teilweise unterlassen hat, oder die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands der Ware verweigert hat;
b) erneut ein Mangel auftritt, obwohl das Unternehmen versucht hat, den vertragsgemäßen Zustand der Ware herzustellen;
c) der Mangel so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Preisminderung oder eine sofortige Auflösung des Kaufvertrags gerechtfertigt ist; oder
d) das Unternehmen die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands der Ware nicht zugesagt hat oder aus den Umständen offensichtlich hervorgeht, dass es diesen Zustand nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder nicht ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher herstellen wird.
Möchte der Verbraucher den Kaufvertrag wegen eines Mangels auflösen, obliegt dem Unternehmen der Nachweis, dass der Mangel geringfügig ist.
Der Verbraucher ist berechtigt, den noch offenen Kaufpreis unter Berücksichtigung der Schwere der Vertragsverletzung ganz oder teilweise zurückzubehalten, bis das Unternehmen seine Verpflichtungen hinsichtlich der Vertragsmäßigkeit der Leistung und der Behebung des Mangels erfüllt hat.
Die angemessene Frist für die Verbesserung oder den Austausch beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher dem Unternehmen den Mangel mitgeteilt hat.
Der Verbraucher hat dem Unternehmen die Ware zur Durchführung der Verbesserung oder des Austauschs zur Verfügung zu stellen.
Bei Verträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmen hat das Unternehmen die Rücknahme der ausgetauschten Ware auf eigene Kosten sicherzustellen. Erfordert die Verbesserung oder der Austausch den Ausbau einer Ware, die vor Erkennbarkeit des Mangels ihrer Art und ihrem Zweck entsprechend in Betrieb genommen wurde, umfasst die Verpflichtung zur Verbesserung oder zum Austausch auch den Ausbau der mangelhaften Ware und die Inbetriebnahme der als Ersatz gelieferten oder verbesserten Ware oder die Übernahme der dafür anfallenden Kosten.
Die Minderung des Entgelts ist angemessen, wenn ihr Betrag der Differenz zwischen dem Wert der Ware, die dem Verbraucher bei vertragsgemäßer Leistung zugestanden hätte, und dem Wert der tatsächlich erhaltenen Ware entspricht.
Der Verbraucher kann sein Gewährleistungsrecht auf Auflösung des Kaufvertrags durch eine an das Unternehmen gerichtete Erklärung ausüben, in der er seinen Entschluss zur Vertragsauflösung zum Ausdruck bringt.
Betrifft der Mangel nur einen Teil der aufgrund des Kaufvertrags gelieferten Waren und liegen hinsichtlich dieser Waren die Voraussetzungen für eine Vertragsauflösung vor, kann der Verbraucher den Kaufvertrag grundsätzlich nur hinsichtlich der mangelhaften Waren auflösen. Er kann den Vertrag jedoch auch hinsichtlich anderer gemeinsam mit diesen erworbener Waren auflösen, wenn ihm vernünftigerweise nicht zugemutet werden kann, ausschließlich die vertragsgemäßen Waren zu behalten.
Löst der Verbraucher den Kaufvertrag zur Gänze oder hinsichtlich eines Teils der gelieferten Waren auf, gilt Folgendes:
a) Der Verbraucher hat die betroffenen Waren auf Kosten des Unternehmens an dieses zurückzusenden.
b) Das Unternehmen hat dem Verbraucher den für die betroffenen Waren bezahlten Kaufpreis unverzüglich zurückzuerstatten, sobald es die Waren oder einen Nachweis über deren Rücksendung erhalten hat.
8.3. Innerhalb welcher Frist kann der Nutzer Gewährleistungsansprüche geltend machen?
Ist der Nutzer Verbraucher, hat er den Mangel unverzüglich nach dessen Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten ab Entdeckung, mitzuteilen. Wir weisen darauf hin, dass Gewährleistungsrechte nach Ablauf der Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Vertragserfüllung nicht mehr geltend gemacht werden können. Für Unternehmer oder gebrauchte Produkte beträgt diese Frist ein Jahr. Bei Produkten mit einem Ablaufdatum können Gewährleistungsansprüche bis zum Ablauf dieses Datums geltend gemacht werden.
Sieht der Kaufvertrag bei Waren mit digitalen Elementen die fortlaufende Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum vor, haftet das Unternehmen für Mängel dieser digitalen Inhalte oder Dienstleistungen, wenn der Mangel
a) bei einer fortlaufenden Bereitstellung über einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung der Ware oder
b) bei einer fortlaufenden Bereitstellung über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren während des gesamten vereinbarten Bereitstellungszeitraums
auftritt oder erkennbar wird.
8.4. Gegenüber wem können Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden?
Der Nutzer kann seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Anbieter geltend machen.
8.5. Welche weiteren Voraussetzungen gelten für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten, wenn der Nutzer Verbraucher ist?
Innerhalb eines Jahres ab Leistungserbringung ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs außer an die Mitteilung des Mangels an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft, sofern der Nutzer nachweist, dass das Produkt oder die Dienstleistung von dem Unternehmen bereitgestellt wurde, das den Onlineshop betreibt. Nach Ablauf eines Jahres ab Leistungserbringung hat der Nutzer nachzuweisen, dass der festgestellte Mangel bereits zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorhanden war.
Produktgewährleistung nach ungarischem Recht
8.6. Unter welchen Voraussetzungen kann der Verbraucher Produktgewährleistungsrechte geltend machen und welche Rechte stehen ihm dabei zu?
Bei einem Mangel einer beweglichen Sache kann der Verbraucher nach seiner Wahl entweder seine Gewährleistungsrechte ausüben oder einen Produktgewährleistungsanspruch nach den Bestimmungen des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuchs geltend machen.
Im Rahmen der Produktgewährleistung kann der Verbraucher die Verbesserung oder den Austausch des mangelhaften Produkts verlangen.
8.7. Gegenüber wem können Produktgewährleistungsansprüche geltend gemacht werden?
Produktgewährleistungsrechte können gegenüber dem Erzeuger oder dem Vertreiber des Produkts ausgeübt werden. Diese werden im Folgenden gemeinsam als „Hersteller“ bezeichnet.
8.8. Wann gilt ein Produkt als mangelhaft?
Ein Produkt ist mangelhaft, wenn es nicht den zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens geltenden Qualitätsanforderungen entspricht oder nicht die in der Beschreibung des Herstellers angegebenen Eigenschaften aufweist.
8.9. Innerhalb welcher Frist kann der Verbraucher Produktgewährleistungsansprüche geltend machen?
Der Verbraucher kann Produktgewährleistungsansprüche innerhalb von zwei Jahren ab dem Inverkehrbringen des Produkts durch den Hersteller geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt dieses Recht.
8.10. Welche Beweisregel gilt bei der Geltendmachung von Produktgewährleistungsansprüchen?
Bei der Geltendmachung eines Produktgewährleistungsanspruchs müssen Sie nachweisen, dass der Produktmangel bereits zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens durch den Hersteller vorlag.
8.11. Wann ist der Hersteller von seiner Produktgewährleistungspflicht befreit?
Der Hersteller ist von seiner Produktgewährleistungspflicht befreit, wenn er nachweist, dass
-
er das Produkt nicht im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit hergestellt oder in Verkehr gebracht hat; oder
-
der Mangel nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens nicht erkennbar war; oder
-
der Mangel auf der Anwendung einer Rechtsvorschrift oder einer verbindlichen behördlichen Vorgabe beruht.
Für die Befreiung genügt der Nachweis eines dieser Gründe.
Wir weisen darauf hin, dass der Verbraucher wegen desselben Mangels gleichzeitig und nebeneinander Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Unternehmen und Produktgewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen kann. Nach erfolgreicher Geltendmachung eines Produktgewährleistungsanspruchs können Gewährleistungsansprüche hinsichtlich des ausgetauschten Produkts oder des von der Verbesserung betroffenen Produktteils nur noch gegenüber dem Hersteller geltend gemacht werden.
Gesetzlich verpflichtende Garantie nach ungarischem Recht für neue langlebige Konsumgüter
8.12. Unter welchen Voraussetzungen kann der Verbraucher Garantierechte geltend machen?
Bei einer mangelhaften Leistung ist der Anbieter gemäß der ungarischen Regierungsverordnung Nr. 151/2003 (IX. 22.) über die verpflichtende Garantie für bestimmte langlebige Konsumgüter zur Garantieleistung verpflichtet, sofern der Nutzer als Verbraucher gilt.
Als Verbraucher gilt
a) ein Verbraucher im Sinne des Gesetzes Nr. V von 2013 über das ungarische Bürgerliche Gesetzbuch (Ptk.); oder
b) ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder ein mittleres Unternehmen, das außerhalb seiner beruflichen, selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder ein mittleres Unternehmen handelt außerhalb seiner beruflichen, selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit, wenn es das Konsumgut im Rahmen einer Einzelhandelstätigkeit im Sinne des ungarischen Handelsgesetzes erwirbt. Dies gilt unabhängig davon, ob das Konsumgut im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit buchhalterisch erfasst wird.
8.13. Welche Rechte stehen dem Verbraucher aus der Garantie zu und innerhalb welcher Fristen können diese geltend gemacht werden?
Die Garantiedauer beträgt
a) bei einem Verkaufspreis von mindestens 10.000 und höchstens 250.000 ungarischen Forint zwei Jahre;
b) bei einem Verkaufspreis von mehr als 250.000 ungarischen Forint drei Jahre.
Nach Ablauf dieser Fristen erlöschen die entsprechenden Rechte.
Die Garantiefrist beginnt mit der Übergabe des Konsumguts an den Verbraucher. Erfolgt die Inbetriebnahme durch den Anbieter, dessen Beauftragten oder eine andere zur Inbetriebnahme berechtigte Person, beginnt die Garantiefrist mit dem Tag der Inbetriebnahme.
Lässt der Verbraucher das Konsumgut erst nach Ablauf von sechs Monaten ab Übergabe in Betrieb nehmen, beginnt die Garantiefrist mit dem Tag der Übergabe.
Der Verbraucher kann seinen Anspruch auf Verbesserung nach seiner Wahl unmittelbar am Sitz des Anbieters, an jeder seiner Betriebsstätten oder Zweigniederlassungen sowie bei dem vom Unternehmen im Garantieschein angegebenen Reparaturdienst anmelden.
Aufgrund seines Garantieanspruchs kann der Berechtigte nach seiner Wahl
-
Verbesserung oder Austausch verlangen, es sei denn, der gewählte Garantiebehelf ist unmöglich oder würde dem Verpflichteten im Vergleich zum anderen Garantiebehelf unverhältnismäßige Mehrkosten verursachen. Dabei sind der Wert der mangelfreien Leistung, die Schwere der Vertragsverletzung und die mit der Erfüllung des Garantieanspruchs verbundenen Unannehmlichkeiten für den Berechtigten zu berücksichtigen; oder
-
eine angemessene Minderung des Entgelts verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Verpflichtete die Verbesserung oder den Austausch nicht zugesagt hat, dieser Verpflichtung (…) nicht nachkommen kann oder das Interesse des Berechtigten an einer Verbesserung oder einem Austausch weggefallen ist.
Bei einem geringfügigen Mangel ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
Verbesserung oder Austausch möglichst innerhalb von 15 Tagen
Gemäß § 5 der Verordnung Nr. 19/2014 (IV. 29.) des ungarischen Ministers für Volkswirtschaft (NGM) über die Verfahrensregeln zur Bearbeitung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen für Waren, die im Rahmen von Verträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmen verkauft werden, hat sich der Anbieter darum zu bemühen, die Verbesserung oder den Austausch innerhalb von höchstens 15 Tagen vorzunehmen.
Dauert die Verbesserung oder der Austausch länger als 15 Tage, hat der Anbieter den Verbraucher über die voraussichtliche Dauer zu informieren. Diese Information erfolgt mit vorheriger Zustimmung des Verbrauchers auf elektronischem Weg oder auf andere Weise, die einen Nachweis des Empfangs durch den Verbraucher ermöglicht.
Wenn das Produkt nicht repariert werden kann
Stellt der Anbieter bei einem innerhalb der Garantiefrist auftretenden Defekt fest, dass das Konsumgut nicht repariert werden kann, hat er es innerhalb von acht Tagen auszutauschen, sofern der Verbraucher nichts anderes bestimmt. Ist ein Austausch nicht möglich, hat der Anbieter dem Verbraucher den Kaufpreis innerhalb von acht Tagen zurückzuerstatten.
Wenn das Produkt zum vierten Mal defekt ist
Tritt innerhalb der Garantiefrist nach dreimaliger Verbesserung erneut ein Defekt auf, hat das Unternehmen das Konsumgut innerhalb von acht Tagen auszutauschen, sofern der Verbraucher nichts anderes bestimmt.
Ist ein Austausch nicht möglich, hat das Unternehmen dem Verbraucher innerhalb von acht Tagen den Kaufpreis zurückzuerstatten, der im Garantieschein oder, falls ein solcher nicht vorliegt, auf dem vom Verbraucher vorgelegten Zahlungsbeleg angegeben ist. Als Zahlungsbeleg gilt eine nach dem ungarischen Umsatzsteuergesetz ausgestellte Rechnung oder ein entsprechender Kassenbeleg.
Wenn die Verbesserung nicht innerhalb von 30 Tagen erfolgt
Wird das Konsumgut nicht bis zum 30. Tag ab Mitteilung des Garantieanspruchs an das Unternehmen verbessert, hat das Unternehmen es innerhalb von acht Tagen nach erfolglosem Ablauf dieser Frist auszutauschen, sofern der Verbraucher nichts anderes bestimmt.
Ist ein Austausch nicht möglich, hat das Unternehmen dem Verbraucher innerhalb von acht Tagen nach erfolglosem Ablauf der 30-tägigen Verbesserungsfrist den Kaufpreis zurückzuerstatten, der im Garantieschein oder, falls ein solcher nicht vorliegt, auf dem vom Verbraucher vorgelegten Zahlungsbeleg angegeben ist. Als Zahlungsbeleg gilt eine nach dem ungarischen Umsatzsteuergesetz ausgestellte Rechnung oder ein entsprechender Kassenbeleg.
Die vorstehenden drei Bestimmungen gelten nicht für Elektrofahrräder, E-Scooter, Quads, Motorräder, Motorfahrräder, Personenkraftwagen, Wohnmobile, Wohnwagen, Wohnanhänger, Anhänger sowie motorisierte Wasserfahrzeuge.
8.14. Wann ist das Unternehmen von seiner Garantiepflicht befreit?
Der Anbieter ist nur dann von seiner Garantiepflicht befreit, wenn er nachweist, dass die Ursache des Mangels erst nach der Leistungserbringung entstanden ist.
Wir weisen darauf hin, dass der Verbraucher wegen desselben Mangels gleichzeitig und nebeneinander Gewährleistungs- und Garantieansprüche sowie Produktgewährleistungs- und Garantieansprüche geltend machen kann. Wurde ein Anspruch wegen eines bestimmten Mangels jedoch bereits erfolgreich erfüllt, beispielsweise durch den Austausch des Produkts, kann der Verbraucher wegen desselben Mangels dieselbe Leistung nicht nochmals auf einer anderen Rechtsgrundlage verlangen.
8.15. Nach Ablauf der Garantiefrist besteht keine Garantiehaftung des Anbieters für Schäden infolge natürlicher Abnutzung oder Alterung im Rahmen der aus fachlicher Sicht zu erwartenden Lebensdauer.
8.16. Der Anbieter übernimmt ferner keine Gewährleistung oder Garantie für Schäden, die nach dem Übergang der Gefahr durch fehlerhafte oder nachlässige Handhabung, übermäßige Beanspruchung, von den vorgesehenen Bedingungen abweichende Einwirkungen oder eine sonstige nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Produkte entstehen.
8.17. Macht der Verbraucher wegen eines Defekts des Konsumguts innerhalb von drei Arbeitstagen ab Kauf bzw. Inbetriebnahme einen Austauschanspruch geltend, kann sich der Anbieter nicht auf unverhältnismäßige Mehrkosten gemäß § 6:159 Abs. 2 lit. a des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen. Er hat das Konsumgut innerhalb von acht Tagen auszutauschen, sofern der Defekt die bestimmungsgemäße Verwendung beeinträchtigt.
Ist ein Austausch nicht möglich, hat das Unternehmen dem Verbraucher unverzüglich den Kaufpreis zurückzuerstatten, der im Garantieschein oder, falls ein solcher nicht vorliegt, auf dem vom Verbraucher vorgelegten Zahlungsbeleg angegeben ist. Als Zahlungsbeleg gilt eine nach dem ungarischen Umsatzsteuergesetz ausgestellte Rechnung oder ein entsprechender Kassenbeleg.
8.18. Welche zusätzlichen Anforderungen dürfen als Voraussetzung für die Ausübung von Garantierechten gestellt werden?
Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Inbetriebnahme oder eines ordnungsgemäßen Betriebs des Konsumguts können besondere Anforderungen an den Verbraucher gestellt werden, beispielsweise regelmäßige Überprüfungen. Dies ist nur zulässig, wenn die ordnungsgemäße Inbetriebnahme oder der ordnungsgemäße Betrieb nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann und die Erfüllung der Anforderung den Verbraucher nicht unverhältnismäßig belastet.
8.19. Das Verzeichnis der Konsumgüter, die der gesetzlich verpflichtenden Garantie unterliegen, ist in der Verordnung Nr. 10/2024 (VI. 28.) des ungarischen Justizministers (IM) über die Festlegung der von der verpflichtenden Garantie erfassten langlebigen Konsumgüter enthalten.
-
(FÜR NUTZER, DIE ALS VERBRAUCHER GELTEN)
9.1. Bei Verträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmen dürfen die Parteien von den Bestimmungen der Verordnung Nr. 19/2014 (IV. 29.) des ungarischen Ministers für Volkswirtschaft (NGM) über die Verfahrensregeln zur Bearbeitung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen für Waren, die im Rahmen solcher Verträge verkauft werden, nicht zum Nachteil des Verbrauchers abweichen.
9.2. Der Verbraucher hat den Vertragsabschluss nachzuweisen. Dieser Nachweis kann durch eine Rechnung oder auch durch einen Kassenbeleg erbracht werden.
9.3. Die mit der Erfüllung der Gewährleistungspflicht verbundenen Kosten trägt der Anbieter (§ 6:166 des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuchs).
9.4. Der Anbieter hat über jeden bei ihm vom Verbraucher geltend gemachten Gewährleistungs- oder Garantieanspruch ein Protokoll aufzunehmen.
9.5. Eine Kopie des Protokolls ist dem Verbraucher unverzüglich und in nachweisbarer Weise zur Verfügung zu stellen.
9.6. Kann der Anbieter bei der Geltendmachung des Gewährleistungs- oder Garantieanspruchs noch nicht erklären, ob er diesem nachkommen kann, hat er den Verbraucher innerhalb von fünf Arbeitstagen in nachweisbarer Weise über seine Stellungnahme zu informieren. Bei Ablehnung des Anspruchs sind auch die Gründe für die Ablehnung sowie die Möglichkeit, sich an eine Schlichtungsstelle zu wenden, mitzuteilen.
9.7. Der Anbieter hat das Protokoll ab seiner Aufnahme drei Jahre lang aufzubewahren und der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen.
9.8. Der Anbieter hat sich darum zu bemühen, die Verbesserung oder den Austausch innerhalb von höchstens fünfzehn Tagen vorzunehmen. Dauert die Verbesserung oder der Austausch länger als fünfzehn Tage, hat der Anbieter den Verbraucher über die voraussichtliche Dauer zu informieren. Diese Information erfolgt mit vorheriger Zustimmung des Verbrauchers auf elektronischem Weg oder auf andere Weise, die einen Nachweis des Empfangs durch den Verbraucher ermöglicht.
10.1. Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Erfüllungsgehilfen heranzuziehen. Für deren rechtswidriges Verhalten haftet er in vollem Umfang, als hätte er selbst rechtswidrig gehandelt.
10.2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, rechtswidrig oder undurchsetzbar werden, bleiben die Wirksamkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
10.3. Übt der Anbieter ein ihm aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustehendes Recht nicht aus, gilt dies nicht als Verzicht auf das betreffende Recht. Ein Rechtsverzicht ist nur aufgrund einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung wirksam. Besteht der Anbieter in einem Einzelfall nicht auf der strikten Einhaltung einer wesentlichen Bedingung oder Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bedeutet dies keinen Verzicht darauf, deren strikte Einhaltung künftig zu verlangen.
10.4. Der Anbieter und der Nutzer bemühen sich, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen.
10.5. Die Parteien halten fest, dass der Onlineshop des Anbieters in Ungarn betrieben und gewartet wird. Da die Website auch aus anderen Ländern aufgerufen werden kann, nehmen die Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis, dass auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter ungarisches Recht anwendbar ist. Ist der Nutzer Verbraucher, ist gemäß § 26 Abs. 1 der ungarischen Zivilprozessordnung für Klagen gegen den Verbraucher aus diesem Vertrag ausschließlich das Gericht am inländischen Wohnsitz des Beklagten (Verbrauchers) zuständig.
10.6. Der Anbieter wendet hinsichtlich des Zugangs zu den im Onlineshop angebotenen Produkten keine unterschiedlichen allgemeinen Zugangsbedingungen aus Gründen der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Niederlassungsortes des Nutzers an.
10.7. Im Rahmen der von ihm akzeptierten Zahlungsmethoden wendet der Anbieter keine unterschiedlichen Bedingungen für Zahlungsvorgänge aus Gründen der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Niederlassungsortes des Nutzers, des Ortes, an dem das Zahlungskonto geführt wird, des Niederlassungsortes des Zahlungsdienstleisters oder des Ausstellungsortes des bargeldlosen Zahlungsinstruments innerhalb der Europäischen Union an.
10.8. Der Anbieter hält die Bestimmungen der VERORDNUNG (EU) 2018/302 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2006/2004 und (EU) 2017/2394 sowie der Richtlinie 2009/22/EG ein.
(FÜR NUTZER, DIE ALS VERBRAUCHER GELTEN)
11.1. Der Anbieter ist bestrebt, sämtliche Bestellungen in angemessener Qualität und zur vollsten Zufriedenheit des Auftraggebers auszuführen.
11.2. Verbraucher können ihre Beschwerde dem Unternehmen mündlich oder schriftlich mitteilen.
11.3. Das Unternehmen prüft mündliche Beschwerden unverzüglich und schafft erforderlichenfalls Abhilfe.
11.4. Ist der Verbraucher mit der Behandlung seiner Beschwerde nicht einverstanden oder ist eine sofortige Prüfung der Beschwerde nicht möglich, nimmt das Unternehmen unverzüglich ein Protokoll über die Beschwerde und seine diesbezügliche Stellungnahme auf und verfährt nach den für schriftliche Beschwerden geltenden Bestimmungen.
11.5. Das Unternehmen stellt dem Verbraucher eine Kopie des Protokolls wie folgt zur Verfügung:
a) Bei einer persönlich vorgebrachten mündlichen Beschwerde wird die Kopie unmittelbar vor Ort ausgehändigt.
b) Bei einer telefonisch oder über einen anderen elektronischen Kommunikationsdienst vorgebrachten mündlichen Beschwerde wird die Kopie spätestens gemeinsam mit der inhaltlichen Antwort übermittelt, es sei denn, der Verbraucher hat gemäß Punkt 11.8. nicht sämtliche für die Bearbeitung der Beschwerde erforderlichen Angaben gemacht.
11.6. Das Unternehmen hat jeder telefonisch oder über einen elektronischen Kommunikationsdienst vorgebrachten mündlichen Beschwerde eine eindeutige Identifikationsnummer zuzuweisen.
11.7. Das Beschwerdeprotokoll muss folgende Angaben enthalten:
a) den Namen sowie die Wohnanschrift oder E-Mail-Adresse des Verbrauchers;
b) Ort, Zeitpunkt und Art der Einbringung der Beschwerde;
c) eine ausführliche Beschreibung der Beschwerde sowie ein Verzeichnis der vom Verbraucher vorgelegten Unterlagen, Dokumente und sonstigen Beweismittel;
d) die Stellungnahme des Unternehmens zur Beschwerde des Verbrauchers, sofern eine sofortige Prüfung möglich ist;
e) die Unterschrift der Person, die das Protokoll aufnimmt, sowie die Unterschrift des Verbrauchers, ausgenommen bei mündlichen Beschwerden, die telefonisch oder über einen anderen elektronischen Kommunikationsdienst vorgebracht werden;
f) Ort und Zeitpunkt der Protokollaufnahme;
g) bei mündlichen Beschwerden, die telefonisch oder über einen anderen elektronischen Kommunikationsdienst vorgebracht werden, die eindeutige Identifikationsnummer der Beschwerde; und
h) einen Hinweis auf die Bestimmungen gemäß Punkt 11.8.
11.8. Macht der Verbraucher bei der Protokollaufnahme die unter Punkt 11.7. lit. a) und c) genannten Angaben nicht oder verweigert er die Unterzeichnung des Protokolls gemäß Punkt 11.7. lit. e), findet Punkt 11.9. bei der Bearbeitung der mündlichen Beschwerde keine Anwendung.
11.9. Sofern ein unmittelbar anwendbarer Rechtsakt der Europäischen Union nichts anderes vorsieht, hat das Unternehmen eine schriftliche Beschwerde innerhalb von dreißig Tagen nach ihrem Eingang schriftlich, inhaltlich und in nachweisbarer Weise zu beantworten sowie für die Übermittlung der Antwort zu sorgen. Eine kürzere Frist kann durch eine Rechtsvorschrift, eine längere Frist durch ein Gesetz festgelegt werden. Die Ablehnung einer Beschwerde ist vom Unternehmen zu begründen.
11.10. Stellt das Unternehmen für die Einbringung schriftlicher Beschwerden eine elektronische Plattform oder ein Formular zur Verfügung, hat es den Eingang der schriftlichen Beschwerde unverzüglich an die vom Verbraucher angegebene E-Mail-Adresse zu bestätigen.
11.11. Das Unternehmen hat das Protokoll über die mündliche Beschwerde oder die schriftliche Beschwerde sowie eine Kopie seiner inhaltlichen Antwort drei Jahre lang aufzubewahren und der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen.
11.12. Wird eine Beschwerde abgelehnt, hat das Unternehmen den Verbraucher schriftlich darüber zu informieren, bei welcher Behörde oder Schlichtungsstelle er je nach Art der Beschwerde ein Verfahren einleiten kann. Diese Information muss auch den Sitz, die telefonischen und internetbasierten Kontaktmöglichkeiten sowie die Postanschrift der zuständigen Behörde bzw. der für den Wohnsitz, Aufenthaltsort oder Sitz des Verbrauchers zuständigen Schlichtungsstelle enthalten. Ferner ist anzugeben, ob das Unternehmen eine allgemeine Unterwerfungserklärung abgegeben hat, mit der es Entscheidungen der Schlichtungsstelle als verbindlich anerkennt.
11.13. Das Unternehmen kann von der Prüfung einer wiederholten Beschwerde desselben Verbrauchers absehen, wenn diese mit einer bereits inhaltlich beantworteten Beschwerde übereinstimmt und keine neuen Informationen enthält. Dies gilt auch für Verbraucherbeschwerden, die von einer nicht identifizierbaren Person eingebracht werden.
11.14. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie im Fall der Ablehnung Ihrer Beschwerde nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein behördliches Verfahren oder ein Verfahren vor einer Schlichtungsstelle einleiten können. Der Anbieter hat keine allgemeine Unterwerfungserklärung abgegeben.
11.15. Verbraucher können sich mit einer Beschwerde an die Verbraucherschutzbehörde wenden:
Gemäß § 45/A Abs. 1–3 des ungarischen Verbraucherschutzgesetzes (im Folgenden: „Fgytv.“) sowie der Regierungsverordnung Nr. 326/2024 vom 14. November 2024 über die Bestimmung der Verbraucherschutzbehörde ist das jeweilige Regierungsamt („Kormányhivatal“) als allgemeine Verbraucherschutzbehörde zuständig:
https://kormanyhivatalok.hu/kormanyhivatalok11.16. Verbraucher haben im Beschwerdefall die Möglichkeit, sich an eine Schlichtungsstelle zu wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier:
11.17. Die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten fällt in die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle. Ihre Aufgabe besteht darin, eine Einigung zwischen den Parteien zur Beilegung der Verbraucherstreitigkeit herbeizuführen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet sie in der Sache, um eine einfache, rasche, wirksame und kostensparende Durchsetzung der Verbraucherrechte zu gewährleisten. Auf Ersuchen des Verbrauchers oder des Anbieters berät die Schlichtungsstelle über die Rechte und Pflichten des Verbrauchers.
Kommt im Schlichtungsverfahren keine Einigung zustande, trifft der Schlichtungssenat in der Sache
a) eine verbindliche Entscheidung, wenn
aa) der Antrag begründet ist und das Unternehmen die Entscheidung der Schlichtungsstelle in einer allgemeinen Unterwerfungserklärung gemäß § 36/C Fgytv., die bei der Schlichtungsstelle oder der Kammer registriert oder in seiner kommerziellen Kommunikation bekannt gegeben wurde, oder durch eine Erklärung zu Beginn des Verfahrens bzw. spätestens bis zum Erlass der Entscheidung als für sich verbindlich anerkannt hat; oder
ab) das Unternehmen zwar keine Unterwerfungserklärung abgegeben hat, der Antrag jedoch begründet ist und der vom Verbraucher geltend gemachte Anspruch weder im Antrag noch zum Zeitpunkt des Erlasses der verbindlichen Entscheidung einen Betrag von 250.000 ungarischen Forint übersteigt; oder
b) eine Empfehlung, wenn der Antrag begründet ist, das Unternehmen jedoch zu Beginn des Verfahrens erklärt hat, die Entscheidung des Schlichtungssenats nicht als verbindlich anzuerkennen, oder überhaupt keine Erklärung zur Anerkennung der Entscheidung abgegeben hat.
11.18. Bei grenzüberschreitenden Verbraucherstreitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle zuständig, die von jener Kammer betrieben wird, die durch Verordnung des für den Verbraucherschutz zuständigen Ministers bestimmt wurde.
11.19. Das Unternehmen ist zur Mitwirkung am Schlichtungsverfahren verpflichtet. Im Rahmen dieser Verpflichtung hat es der Schlichtungsstelle innerhalb der im Fgytv. vorgesehenen Frist eine schriftliche Stellungnahme mit dem dort vorgeschriebenen Inhalt zu übermitteln.
Außer bei Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG hat das Unternehmen sicherzustellen, dass an der Anhörung eine zum Abschluss einer Einigung bevollmächtigte Person teilnimmt.
An einer Online-Anhörung hat ein zum Abschluss einer Einigung bevollmächtigter Vertreter des Unternehmens online teilzunehmen. Beantragt der Verbraucher eine persönliche Anhörung, hat ein entsprechend bevollmächtigter Vertreter des Unternehmens zumindest online an der Anhörung teilzunehmen.
11.20. Wendet sich der Verbraucher nicht an eine Schlichtungsstelle oder führt das Schlichtungsverfahren zu keinem Ergebnis, kann er zur Beilegung der Streitigkeit den Rechtsweg beschreiten. Das Gerichtsverfahren ist durch eine Klageschrift einzuleiten, die folgende Angaben enthalten muss:
-
das angerufene Gericht;
-
die Namen, Wohnanschriften und verfahrensrechtlichen Stellungen der Parteien sowie ihrer Vertreter;
-
das geltend gemachte Recht unter Darlegung der zugrunde liegenden Tatsachen und der dazugehörigen Beweismittel;
-
jene Angaben, aus denen sich die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Gerichts ergibt;
-
ein bestimmtes, auf eine gerichtliche Entscheidung gerichtetes Begehren.
Der Klageschrift ist jene Urkunde bzw. deren Kopie beizulegen, auf deren Inhalt als Beweismittel Bezug genommen wird.
-
12.1. Die Website https://www.hunovabuilt.com/, ihr Aufbau, ihre Struktur, ihre Gestaltungselemente, grafischen Lösungen, Texte, Bilder, Produktbeschreibungen, Datenbanken, ihre redaktionelle Gestaltung und Anordnung sowie die sonstigen auf der Website veröffentlichten Inhalte sind urheberrechtlich bzw. gegebenenfalls durch verwandte Schutzrechte geschützt. Der urheberrechtliche Schutz entsteht mit der Schaffung der jeweiligen Inhalte und bedarf weder einer gesonderten Registrierung noch sonstiger Formalitäten.
12.2. Der Anbieter behält sich sämtliche Rechte an den auf der Website veröffentlichten Inhalten vor. Die bloße Betrachtung oder Nutzung der Website sowie der Zugang zu ihren Inhalten begründen keine Nutzungsbewilligung, bewirken keine Übertragung urheberrechtlicher Verwertungsrechte und berechtigen Besucher, Nutzer oder Dritte nicht zur unbefugten Nutzung der Inhalte.
12.3. Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters ist insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, jede der folgenden Nutzungen der auf der Website veröffentlichten Inhalte, zur Gänze oder in Teilen, untersagt:
a) das Kopieren, Herunterladen, Aufzeichnen, Vervielfältigen oder elektronische Speichern;
b) die Veröffentlichung auf anderen Websites, auf Social-Media-Plattformen, in Werbeanzeigen, Katalogen, Datenbanken oder sonstigen Online- oder Offline-Medien;
c) die öffentliche Wiedergabe, Weiterverbreitung, das Teilen oder die öffentliche Zurverfügungstellung;
d) die Bearbeitung, Verarbeitung, Änderung, Übersetzung oder Einbindung in andere Inhalte;
e) die Nutzung zu kommerziellen Zwecken, zu Werbezwecken, zur Suchmaschinenoptimierung, zur Datenerhebung, für Wettbewerbszwecke oder für sonstige geschäftliche Zwecke;
f) die Nutzung zum Training, zum Anlernen, zur Analyse oder zur Datenextraktion durch KI-basierte Systeme, Data-Mining-Werkzeuge, automatisierte Datenerfassungsanwendungen oder sonstige Softwarelösungen, sofern der Anbieter dieser Nutzung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
12.4. Das Verbot gemäß Punkt 12.3. lässt die im ungarischen Urheberrechtsgesetz vorgesehenen freien Werknutzungen unberührt. Dies gilt insbesondere für zulässige Zitate, sofern diese in einem durch den Zweck gerechtfertigten Umfang, originalgetreu und unter Angabe der Quelle sowie – soweit angeführt – des Urhebers erfolgen. Die Bestimmungen über freie Werknutzungen dürfen nicht erweiternd ausgelegt werden und bilden keine Grundlage für eine systematische, geschäftliche oder zu Wettbewerbszwecken erfolgende Übernahme von Website-Inhalten.
12.5. Die auf der Website verfügbaren rechtlichen Dokumente, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung, dienen der Information der Besucher und Nutzer. Besucher dürfen diese Dokumente zur eigenen Information, zur Ausübung ihrer Rechte sowie zum Verständnis ihres bestehenden oder beabsichtigten Rechtsverhältnisses mit dem Anbieter herunterladen, speichern und nutzen. Diese Bestimmung berechtigt Besucher, Nutzer oder Dritte jedoch nicht dazu, die Dokumente gewerbsmäßig, als eigene Dienstleistung, als Inhalt einer anderen Website oder im Rahmen einer mit dem Anbieter konkurrierenden Tätigkeit zu verwerten.
12.6. Das Setzen eines Links auf die Website https://www.hunovabuilt.com/ ist zulässig, sofern dadurch der gute Ruf des Anbieters nicht beeinträchtigt wird, nicht der unzutreffende Eindruck einer Zusammenarbeit, Zustimmung, Unterstützung oder sonstigen Geschäftsbeziehung zwischen der verlinkenden Person oder Organisation und dem Anbieter entsteht und kein rechtswidriges oder unlauteres Marktverhalten vorliegt.
12.7. Die Bezeichnung https://www.hunovabuilt.com/, das Erscheinungsbild der Website, ihre charakteristischen strukturellen und visuellen Elemente sowie die zur Kennzeichnung der Dienstleistungen des Anbieters geeigneten Bezeichnungen stehen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Anbieters. Ihre unbefugte Verwendung, Nachahmung oder eine Nutzung, die zu Verwechslungen mit dem Anbieter, seinen Dienstleistungen oder seiner Website führen oder eine unlautere Ausnutzung seiner Marktleistung bewirken kann, ist untersagt.
12.8. Werden Inhalte der Website von Dritten ohne Zustimmung übernommen, kopiert, veröffentlicht, für geschäftliche Zwecke genutzt, bearbeitet, als eigene Inhalte ausgegeben, ohne Quellenangabe verwendet oder im Rahmen einer mit dem Anbieter konkurrierenden Tätigkeit verwertet, können der Anbieter, der betroffene Urheber oder sonstige Rechteinhaber auf Grundlage des ungarischen Urheberrechtsgesetzes, des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie – bei Rechtsverletzungen durch Marktteilnehmer – der Vorschriften über das Verbot unlauteren Marktverhaltens rechtlich dagegen vorgehen.
12.9. Im Fall einer Rechtsverletzung können der Anbieter, der betroffene Urheber oder sonstige Rechteinhaber insbesondere folgende Ansprüche geltend machen:
a) die gerichtliche Feststellung der Rechtsverletzung;
b) die Beendigung der Rechtsverletzung und die Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen durch den Rechtsverletzer;
c) die Entfernung, Löschung oder Unzugänglichmachung der rechtsverletzenden Inhalte sowie die Wiederherstellung des Zustands vor der Rechtsverletzung;
d) die Leistung einer angemessenen Genugtuung und deren Veröffentlichung auf Kosten des Rechtsverletzers;
e) die Herausgabe der durch die Rechtsverletzung erlangten Bereicherung;
f) die Leistung von Schadenersatz;
g) bei Verletzung der Urheberpersönlichkeitsrechte die Zahlung einer Geldentschädigung für immaterielle Nachteile nach ungarischem Recht („sérelemdíj“);
h) die Erteilung von Auskünften im Zusammenhang mit der Rechtsverletzung, insbesondere über Art, Dauer, Umfang und Reichweite der rechtsverletzenden Nutzung sowie über die damit erzielten Einnahmen und die geschäftliche Verwertung;
i) den Ersatz der zur Beweisführung und zur Beendigung der Rechtsverletzung erforderlichen und angemessenen Notariats-, Sachverständigen-, Rechtsanwalts- und technischen Kosten sowie sonstiger begründeter Aufwendungen.
12.10. Der Anbieter hält ausdrücklich fest, dass die Bestimmungen dieses Kapitels keine Vertragsstrafenvereinbarung darstellen und keine vertragliche Strafzahlung vorsehen. Mit diesen Bestimmungen informiert der Anbieter Besucher, Nutzer und Dritte über den Vorbehalt seiner bestehenden urheberrechtlichen, zivilrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Ansprüche. Im Fall einer Rechtsverletzung machen der Anbieter, der betroffene Urheber oder sonstige Rechteinhaber ihre Ansprüche unmittelbar auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen geltend.
12.11. Der Anbieter weist vorab darauf hin, dass er bei einer unbefugten, geschäftlichen oder zu Wettbewerbszwecken erfolgenden Übernahme von Inhalten bei der Bemessung seiner Ansprüche insbesondere die Schwere, den Umfang und den wiederholten Charakter der Rechtsverletzung, die Art der Nutzung, die Menge der verwendeten Inhalte, den vom Rechtsverletzer erzielten Vermögensvorteil sowie eine allfällige Verletzung der Urheberpersönlichkeitsrechte berücksichtigt. Nach Auffassung des Anbieters stellt insbesondere die Übernahme von Bildern, Produktbeschreibungen, Texten, Gestaltungselementen oder Datenbanken zu geschäftlichen Zwecken, ohne Quellenangabe, zu Wettbewerbszwecken oder in einer zur Täuschung geeigneten Weise eine besonders schwerwiegende Rechtsverletzung dar.
12.12. Bei Feststellung einer Rechtsverletzung ist der Anbieter berechtigt, eine notarielle Tatsachenbeurkundung, Bildschirmaufnahmen, elektronische Beweissicherung, sachverständige Untersuchungen oder sonstige Beweismittel in Anspruch zu nehmen. Die damit verbundenen, begründet entstandenen Kosten kann der Anbieter nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gegenüber dem Rechtsverletzer geltend machen.
12.13. Wird die Rechtsverletzung von einem Unternehmen, einem Mitbewerber oder einem sonstigen Marktteilnehmer begangen und ist die Übernahme von Inhalten, die Nachahmung charakteristischer Website-Elemente, die Verwendung von Kennzeichen des Anbieters oder die Ausnutzung seiner Marktleistung geeignet, im wirtschaftlichen Wettbewerb einen unlauteren Vorteil zu erlangen, eine Täuschung oder Verwechslungsgefahr herbeizuführen oder die rechtlich geschützten Interessen des Anbieters zu beeinträchtigen, kann der Anbieter zusätzlich zu seinen urheberrechtlichen Ansprüchen auch wettbewerbsrechtlich dagegen vorgehen.
12.14. Der in diesem Kapitel erklärte Rechtsvorbehalt lässt das Recht des Anbieters unberührt, gegenüber dem Rechtsverletzer auch sämtliche weiteren gesetzlich vorgesehenen zivilrechtlichen, urheberrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen, strafrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Ansprüche geltend zu machen.
Die Datenschutzerklärung unserer Website finden Sie unter: https://www.hunovabuilt.com/adatvedelem
Budapest, am 22. Juni 2026
Muster-Rücktrittsformular
(Bitte dieses Formular nur ausfüllen und zurücksenden, wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten.)An: Hunova Built Kft., 1107 Budapest, Száva utca 12., Ungarn, info@hunovabuilt.com, +36 70 733 3999
Hiermit erkläre(n) ich/wir meinen/unseren Rücktritt vom Vertrag über den Kauf der folgenden Ware(n):
Bestellt am / erhalten am:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum: